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Corporate Governance 2002

Beschlussfassungen der SolarWorld AG und der Deutschen Solar AG zum Generalthema Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Aufsichtsräte der SolarWorld AG und der Deutschen Solar AG haben im Dezember 2002 folgende Entsprechens-Erklärung zu § 161 AktG abgegeben:

„Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung (Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex) wird vom Aufsichtsrat entsprochen, soweit sich diese an ihn richten und nicht die zusätzliche erfolgsorientierte Vergütung betroffen ist, die von der Hauptversammlung bisher nicht beschlossen worden ist.“

Die Mitglieder des Vorstandes der SolarWorld AG haben im Dezember 2002 folgende Entsprechens-Erklärung zu § 161 AktG abgegeben:

„Dem vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wird entsprochen.“

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