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Corporate Governance 2005

Erklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der SolarWorld AG zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Der Aufsichtsrat der SolarWorld AG hat am 07.01.2005 für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2004 und das neue Geschäftsjahr 2005 folgende Entsprechens-Erklärung beschlossen und abgegeben:

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird vom Aufsichtsrat entsprochen, soweit sich diese an ihn richten und nicht die in der Neufassung vom 21.05.2003 enthaltenen Änderungen zur Individualisierung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung betroffen sind.

Die Mitglieder des Vorstandes der SolarWorld AG haben ebenfalls am 07.01.2005 für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2004 und das laufende Geschäftsjahr 2005 folgende Entsprechens-Erklärung abgegeben:

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird vom Vorstand entsprochen, soweit sich diese an ihn richten und nicht die in der Neufassung vom 21.05.2003 enthaltenen Änderungen zur Individualisierung der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung betroffen sind.

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