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Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der SolarWorld AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Der Aufsichtsrat der SolarWorld AG hat am 04.06.2006 für das laufende Geschäftsjahr 2006 folgende Entsprechenserklärung gem. § 161 Aktiengesetz beschlossen und abgegeben:
"Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wurde und wird vom Aufsichtsrat entsprochen, soweit sich diese an ihn richten. Hinsichtlich der Individualisierung der Vorstandsvergütung geschieht dies ab dem Anhang zum Jahresabschluss 2006."
Die Mitglieder des Vorstandes der SolarWorld AG haben am 26.05.2006 ebenfalls für das laufende Geschäftsjahr 2006 folgende Entsprechenserklärung abgegeben:
"Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wurde und wird vom Vorstand entsprochen, soweit sich diese an ihn richten. Hinsichtlich der Individualisierung der Vorstandsvergütung geschieht dies ab dem Anhang zum Jahresabschluss 2006."
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