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Die verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle, die unter dem Begriff „Corporate Goverance" verstanden wird, war und ist ein anerkannter, praktizierter Standard bei der SolarWorld AG.
Mit der Unterzeichnung des von der Regierungskommission des Bundesjustizministeriums verabschiedeten Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichten sich die Organe der SolarWorld AG, die Grundsätze und anerkannten Standards einer verantwortungsvollen und fairen Unternehmensführung im Unternehmen umzusetzen. Mit dieser Selbstverpflichtung setzt die SolarWorld AG auf einen Best Practice-Standard guter Unternehmensführung und honoriert das Vertrauen der Aktionäre, die über die Stellung von Eigenkapital einen Teil des unternehmerischen Risikos tragen.
Im Kodex werden die Rechte der Aktionäre sowie das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat verdeutlicht. Zudem umfasst der Kodex Vorschriften zu Transparenz, Rechnungs-legung und Abschlussprüfung. Darüber wird das Vertrauen in die Unternehmensführung gestärkt.
Über die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wird bekannt gegeben, ob den Empfehlungen entsprochen wurde. Diese wird den SolarWorld-Aktionären jährlich im Geschäftsbericht sowie an dieser Stelle unter www.solarworld.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der SolarWorld AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird vom Aufsichtsrat der SolarWorld AG entsprochen, soweit sich die Empfehlungen an ihn richten. Die Entsprechenserklärung vom 29.09.2008 wird gemäß Beschlussfassung vom 24.11.2009 auch für die am 05.08.2009 bekannt gemachte DCGK-Fassung vom 18.06.2009 wiederholt und entsprechend § 161 S. 2 AktG allen Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
In ihrer Sitzung vom 14.12.2009 haben die Mitglieder des Vorstandes der SolarWorld AG ebenfalls über ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 18.06.2009 beschlossen, die gemäß § 161 AktG allen Aktionären wie folgt bekannt gegeben wird: „Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird vom Vorstand entsprochen, soweit sich diese an ihn richten.“
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